Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Zeitarbeit!
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Für uns als professionellen Dienstleister für Personalfragen sind Fachbegriffe und Fragestellungen zum Thema Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung oft schon zu selbstverständlich geworden.
Für Sie ist das sicherlich anders, Sie beschäftigen sich mit dem, was Sie können! Deshalb haben wir uns überlegt, Sie bestmöglich mit Informationen und Begriffserklärungen zu versorgen. Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Rubrik FAQ “Häufig gestellte Fragen”.
Sollte Ihre Frage dennoch nicht auf unserer Webseite beantwortet werden, können Sie uns gern auch persönlich ansprechen.
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Zeitarbeit / Arbeitnehmerüberlassung von A-Z
A
Abwerbeverbot
Als Abwerbeverbot bezeichnet man die Vereinbarung zwischen dem Zeitarbeiter
und dem Zeitarbeitsunternehmen, wonach es diesem untersagt ist, in einen Kundenbetrieb zu wechseln, nachdem er sein Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitsunternehmen beendet hat. In Deutschland ist eine solche Klausel im Arbeitsvertrag nicht zulässig.
Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesarbeitsministers ist die Voraussetzung für die allgemeine Gültigkeit eines Mindestlohntarifvertrages. Der Allgemein-verbindlichkeitserklärung geht die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz voraus.
Arbeitnehmerentsendegesetz
Durch das Arbeitnehmerentsendegesetz ist eine allgemeinverbindliche Definition von Mindestarbeitsbedingungen in allen Bereichen möglich, in denen grenzüberschreitend gearbeitet wird. Diese Bedingungen gelten dann für In- und Ausländer gleichermaßen.
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
Ohne Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (AÜE) ist Zeitarbeit in Deutschland nicht möglich. Die Erlaubnis bildet die Grundlage für den Betrieb einer Zeitarbeitsfirma. Die AÜE wird im ersten Schritt nur befristet erlassen und kann durch einen Antrag vor Ablauf der Frist wieder um ein Jahr verlängert werden. Nach zweimaligem Verlängern wird die Erlaubnis in der Regel in eine unbefristete Erlaubnis umgewandelt. In der Zeitarbeit ist für diese Arbeitnehmerüberlassungs-erlaubnis die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (kurz: AÜG)
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und den gesamten Ablauf der Zeitarbeit in Deutschland. Vom iGZ wird schon seit langem eine Eingliederung des AÜG in ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gefordert. So will man sicher stellen, dass der Stellenwert der Zeitarbeit seiner Rolle auf dem Markt gerecht wird.
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Um eine vertragliche Grundlage zu schaffen wird zwischen dem Kundenbetrieb und dem verleihenden Zeitarbeitsunternehmen ein Vertrag geschlossen, der sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Dieser Vertrag beinhaltet und sichert die Voraussetzungen für die anstehende Überlassung von Arbeitskräften.
Arbeitsvermittlung
Jahrelang besaß die Bundesagentur für Arbeit ein Vermittlungsmonopol. Nachdem dieses im Jahre 1994 gefallen ist haben immer mehr Personaldienstleister auch diese Aufgabe in ihr Dienstleistungsportfolio aufgenommen. Alle in diesem Geschäftsfeld agierenden Zeitarbeitsfirmen haben es natürlich wesentlich leichter als andere Vermittler, da die Personalversorgung ohnehin Bestandteil ihrer Arbeit ist.
Arbeitszeitkonto
Viele Unternehmen der Zeitarbeit nutzen ein Arbeitszeitkonto für ihre Zeitarbeitnehmer. Dieses Konto gestattet die Kontrolle der erarbeiteten Stunden die eine monatliche Arbeitszeit über- oder unterschreiten. Angesammelte Stunden können als Freizeit vom Arbeitgeber angeordnet oder vom Arbeitnehmer gefordert werden. Der entsprechende Stundenanteil dieser Freizeit wird mit dem Konto verrechnet. Für den Arbeitgeber ist das Arbeitszeitkonto ein wichtiges Instrument, um bezahlte Nichteinsatzzeiten zu verhindern. Der Arbeitnehmer kann sich auf diese Weise zusätzliche bezahlte freie Tage verschaffen, ohne das Urlaubskonto angreifen zu müssen.
Auslöse
Als Auslöse werden Beträge bezeichnet, die ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter erstatten kann, wenn dem Zeitarbeitsnehmer durch seine Arbeitstätigkeit Mehrkosten entstehen. Voraussetzung für diese Erstattung ist, dass die ausgeübte Tätigkeit als Einsatzwechseltätigkeit anerkannt wird. Zeitarbeit wird als Einsatzwechseltätigkeit anerkannt und es ist somit möglich Mehraufwendungen wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten zu erstatten.
B
Bauhauptgewerbe
Im Bauhauptgewerbe ist Zeitarbeit grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die diese Betriebe erfassen, gestatten dies. Seit 1982 gilt das Verbot gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden.
Betriebsrat
Zeitarbeitnehmer dürfen in dem Kundenbetrieb, in dem sie eingesetzt sind, die Sprechstunden des Betriebsrates aufsuchen und an Betriebsversammlungen teilnehmen. Für die hierfür in Anspruch genommene Zeit muss das Zeitarbeitsunternehmen dem Mitarbeiter den Lohn weiter zahlen. Ist eine Überlassung von länger als drei Monaten in dem selben Kundenunternehmen beabsichtigt, kann der Zeitarbeitnehmer auch an den Betriebsratswahlen teilnehmen.
Bewerberbogen
Dieser Erfassungsbogen
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und hier insbesondere ihre Regionaldirektionen sind für die Überwachung der Zeitarbeit in Deutschland zuständig. Zum Kern der Überwachung gehört die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, sowie die Erteilung von Arbeitnehmerüberlassungserlaubnissen.
C
Curriculum Vitae (CV)
Der Lebenslauf
D
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Die Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist Tarifpartner des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen.
Direktionsrecht
Dem entleihende Kundenbetrieb obliegt das Direktionsrecht (anders: Weisungsrecht) für den überlassenen Zeitarbeitnehmer. Im Wesentlichen umfasst dieses Direktionsrecht die Art und den Umfang des Arbeitsauftrages sowie den Ort und die Zeit der Erbringung. Weiterhin dem Zeitarbeitsunternehmen zugeordnet bleiben die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen.
Disposition
Als Disposition wird das Koordinieren und Zusammenbringen von Zeitarbeitnehmern und Einsätzen bezeichnet.
Dreiecksverhältnis
Als Dreiecksverhältnis bezeichnet man das Zusammenspiel der Akteure innerhalb der Zeitarbeit. Hierzu gehören der Zeitarbeitnehmer (ZAN), das Zeitarbeitsunternehmen (ZUN) sowie das Kundenunternehmen (KU). Der ZAN schließt mit dem ZUN einen Arbeitsvertrag ab, der alle einschlägigen arbeitsrechtlichen Leistungen enthält. Der ZUN schließt wiederum mit dem KU einen Überlassungsvertrag ab, der den Einsatz des ZAN beim KU regelt. Arbeitgeber und Dienstherr des ZAN bleibt in jedem Fall das ZUN.
E
Einsatz
Der Einsatz umschreibt den eigentlichen Auftrag und die Arbeit, die ein Zeitarbeitnehmer in einem Kundenbetrieb leisten soll. Da dieser Auftrag meist zeitlich beschränkt ist, ist auch der Einsatz meist nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen.
Einsatzwechseltätigkeit
Bei Arbeitnehmern, die an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt werden, liegt eine sogenannte Einsatzwechseltätigkeit vor. Die Tätigkeit der Zeitarbeitnehmer ist als Einsatzwechseltätigkeit anerkannt worden. Es ist dabei egal, an wie vielen Tätigkeitsstätten der Zeitarbeitnehmer im Laufe des Jahres wirklich zum Einsatz gekommen ist. Die Einsatzwechseltätigkeit bildet die Grundlage für die Ansprüche zum gewähren einer Auslösung.
Entleiher
Der Entleiher ist in der Dreiecksbeziehung der einzelnen Beteiligten derjenige, welcher als Kundenunternehmen des Zeitarbeitsunternehmens bezeichnet wird und den Zeitarbeitnehmer ausleiht, bzw. an den der Mitarbeiter überlassen wird. Der Entleiher schließt mit dem Zeitarbeitsunternehmen einen Überlassungsvertrag, der die Einzelheiten und die Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung regelt.
Equal Payment
Unter equal payment versteht die Branche den Ansatz der gleichwertigen Bezahlung eines Zeitarbeitnehmers, in einer Höhe, wie auch der vergleichbar eingesetzte Stamm-Mitarbeiter im Kundenbetrieb entlohnt wird. Das Problem hierbei ist, dass eine wertgleiche Entlohnung oft nur schwer zu erreichen ist, wenn etwa unterschiedliche Urlaubsansprüche, Gewinnbeteiligungen oder andere geldwerte Gehaltsbestandteile mit einzubeziehen sind. Im Grundsatz sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine absolute Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern nach equal payment und equal treatment vor, die nur durch Anwendung eines Tarifvertrages für die Zeitarbeit abgewandt werden kann.
Equal Treatment
Der Begriff des equal treatment bezeichnet die Gleichbehandlung des Zeitarbeitnehmers in Bezug auf die Arbeitsbedingungen im Vergleich zum vergleichbar eingesetzten Stamm-Mitarbeiter im Kundenunternehmen. Es geht über die Regelungen des equal pay noch hinaus und ist daher noch schwieriger umzusetzen. Im Grundsatz sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine absolute Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern nach equal payment und equal treatment vor, die nur durch Anwendung eines Tarifvertrages für die Zeitarbeit abgewandt werden kann.
Erlaubnisurkunde
Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung wird in Form einer Erlaubnisurkunde dokumentiert und ist Pflicht für alle Personaldienstleister der Zeitarbeit. Das Datum der Erlaubniserteilung und die erteilende Erlaubnisbehörde müssen in den Arbeitsvertrag übernommen werden. In vielen Büros von Zeitarbeitsfirmen ist diese Urkunde zusätzlich nochmals ausgehangen.
Externes Personal
Als externes Personal werden die Zeitarbeitnehmer im Gegensatz zu den Mitarbeitern in Verwaltung und Geschäftsstellen der Zeitarbeitsunternehmen (internes Personal) bezeichnet. Das externe Personal wird nicht in den Räumen des Zeitarbeitsunternehmens eingesetzt, sondern beim Kundenunternehmen.
F
Facharbeiter
Auch in der Zeitarbeit werden Facharbeiter immer intensiver gesucht. Der Facharbeitermangel ist in Deutschland nicht mehr zu ignorieren und somit haben auch Zeitarbeitsunternehmen immer größere Schwierigkeiten, entsprechend qualifiziertes Personal bereitstellen zu können.
Flexibilität
Wesentlicher Vorteil der Zeitarbeit gegenüber den herkömmlichen Beschäftigungsver-hältnissen ist die Flexibilität. Mit Hilfe der Zeitarbeit können Unternehmen auf schwankende Auftragslagen flexibel reagieren.
Flexibilitätspuffer
Als Flexibilitätspuffer wird ein Pool von Zeitarbeitskräften bezeichnet, der die Produktion abdeckt, die über die Grundproduktion hinausgeht. Dieser Flexibilitätspuffer schützt die Einsatzbetriebe bei Auftragsschwankungen vor betriebsbedingten Kündigungen und lässt sie entsprechend schnell und flexibel reagieren.
G
Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Grundsatz der Gleichbehandlung, welcher im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz niedergeschrieben ist sagt aus, dass grundsätzlich equal payment und equal treatment zur Anwendung kommen müssen. Dieser Grundsatz kommt nicht zum Tragen wenn ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit vertraglich als Grundlage für die Entlohnung des Zeitarbeitnehmers vereinbart.
H
Hartz-Gesetze
Die nach dem ehemaligen VW-Vorstand Peter Hartz benannten Reformgesetze der rot-grünen Bundesregierung haben den Boden für die positive Entwicklung der Zeitarbeit bereitet. Die gesetzlichen Lockerungen für die Zeitarbeit (Hartz I) und die in diesem Zusammenhang umgesetzte Tarifierung der Branche waren Voraussetzung für die aktuelle Entwicklung der Branche.
Helfer
Als größte einzelne Berufsgruppe (30%) stellen Helfer eine tragende Säule dar. Im Umkehrschluss bedeutet das, es werden 70 % aller Zeitarbeitnehmer als qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt.
I
Integration
Integration ist ein großes Thema der Zeitarbeit, denn diese eignet sich hervorragend zur Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Laut Statistik waren etwa 70 % aller Zeitarbeitnehmer vor Ihrer Einstellung in ein Unternehmen der Zeitarbeit arbeitslos.
Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ)
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ist der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche. Er vertritt die Interessen von über 1.600 Mitgliedsunternehmen mit etwa 3.200 Niederlassungen.
Internes Personal
Als internes Personal werden Mitarbeiter bezeichnet, die in der Verwaltung und den Geschäfts-stellen der Zeitarbeitsfirmen eingesetzt sind. Sie verwalten und überlassen das externe Personal, also die Mitarbeiter, die per Zeitarbeit in die Kundenbetriebe überlassen werden.
J
Jobs
Aktuelle Stellenangebote finden Sie hier sofort.
K
Kettenverleih
Ketten-, Zwischen- oder Weiterverleih ist in Deutschland nach dem Arbeitnehmerüberlassungs-gesetz grundsätzlich verboten und liegt vor, wenn ein Kundenbetrieb die ihm von einem Zeitarbeits-unternehmen überlassenen Zeitarbeitnehmer wiederum anderen Zeitarbeitsunternehmen zur Arbeitsleistung zur Verfügung stellt.
Kundenbetrieb
Der Betrieb oder die Firma, in der Zeitarbeitnehmer ihren Einsatz verrichten, nennt man Kundenbetrieb. Dieser Kundenbetrieb ist als Kundenunternehmen der Vertragspartner des Zeitarbeitsunternehmens, das wiederum den Zeitarbeitnehmer unter Vertrag hat. Dieses rechtliche Zusammenspiel nennt sich Dreiecksverhältnis.
L
Leiharbeit
Ein weiterer antiquierter Begriff der Zeitarbeit ist „Leiharbeit“. Dieser ist jedoch trotzdem immer noch im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz als Begriff für die Zeitarbeit festgelegt. Mittlerweile hat sich im allgemeinen sprachlichen Gebrauch der Begriff Zeitarbeit durchgesetzt.
Leasingpersonal
Leasingpersonal ist eine andere Begrifflichkeit für Zeitarbeitnehmer oder Leiharbeitnehmer.
M
Master-Vendor-Konzept
Das Master-Vendor-Konzept beschreibt eine Form der Auftragserteilung bzw. Auftragserledigung durch die Zeitarbeitsunternehmen. Hierbei wird ein bestimmtes Zeitarbeitsunternehmen als Master Vendor (kurz: Master) beauftragt, der sich seinerseits dann weiterer Zeitarbeitsunternehmen bedient, die dann ihrerseits an den Auftraggeber ihr Personal überlassen. Die Anfragen des Kunden laufen beim Master auf der diese koordiniert und wenn nötig weitere Unternehmen beauftragt. Der Vorteil für den Kunden besteht darin, dass er nur einen Ansprechpartner hat, der sich für ihn um das weitere Prozedere kümmert. Der Master darf allerdings nicht seinerseits Zeitarbeitnehmer von einem anderen Zeitarbeitsunternehmen entleihen, um sie dann beim Kunden einzusetzen (Kettenverleih).
Mindestlohn
Gemeinsam mit dem Bundesverband Zeitarbeit hat der iGZ einen Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen mit den DGB-Gewerkschaften ausgehandelt. In diesem wird auch die Gestaltung eines Mindestlohnes geregelt. Dieser tritt jedoch erst dann rechtsverbindlich in Kraft, wenn der Bundestag das Arbeitnehmer-Entsendegesetz um die Zeitarbeit erweitert und anschließend der Bundesarbeitsminister diesen Tarifvertrag dann für allgemeinverbindlich erklärt. Diesem Ziel gelten die intensiven Bemühungen des iGZ.
N
Nachbeschäftigungsfrist
Früher wurde die Nachbeschäftigungsfrist als Frist bezeichnet, die ein Zeitarbeitnehmer über den ersten Einsatz hinaus beschäftigt werden musste, um nicht dem Synchronisationsverbot zuwiderzuhandeln. Die Nachbeschäftigungsfrist betrug zuletzt ein Viertel der Dauer des ersten Einsatzes. Das Synchronisationsverbot ist jedoch im Rahmen der Hartz-Gesetze aufgehoben worden.
O
On-Site-Management
Wenn Personaldisponenten von Zeitarbeitsunternehmen direkt im Kundenbetrieb vor Ort sitzen und alle notwendigen Stellenbesetzungen durch externes Personal bearbeiten, spricht man von On-Site-Management.
P
Personaldienstleistung
Alle Dienstleistungen wie Zeitarbeit, On-Site-Management oder Personalvermittlung fallen unter diesen Oberbegriff. Personaldienstleistung bildet somit einen der geltenden Oberbegriffe der Personalbranche.
Personaldienstleistungskaufmann
Seit kurzer Zeit existiert in der Zeitarbeitsbranche ein neuer Ausbildungsberuf. Auf Anregung des iGZ haben sich die Arbeitgeberverbände in einer gemeinsamen Initiative für die Schaffung des neuen Ausbildungsberufes Personaldienstleistungskaufmanns eingesetzt. Von diesem Ausbildungsberuf erhoffen sich die Zeitarbeitsunternehmen eine zielgerechte Ausbildung ihres internen Personals.
Personaldisponent
Der erste Ansprechpartner für Kunden, Vorgesetze und für die beschäftigten Zeitarbeitnehmer ist der Personaldisponent. Als Bindeglied zwischen Kunde und Mitarbeitern koordiniert er sämtliche Anfragen, die jeweiligen Einsätze und Einstellungen von neuen Mitarbeitern.
Personalfragebogen
Dieser Erfassungsbogen wird von Zeitarbeitsunternehmen zur Erfassung der Qualifikationen und Daten des Bewerbers genutzt. Meist bildet dieser die Grundlage für die Einsätze des Zeitarbeitnehmers. Auch: Bewerberbogen.
Personalvermittlung
Jahrelang besaß die Bundesagentur für Arbeit ein Vermittlungsmonopol. Nachdem dieses im Jahre 1994 gefallen ist, haben immer mehr Personaldienstleister auch diese Leistung in ihr Dienstleistungsportfolio aufgenommen.
Q
Qualifiziertes Personal
Mittlerweile werden in der Zeitarbeit etwa 65 % der Zeitarbeitnehmer im Fachkräftebereich und nicht wie oft vermutet im Helferbereich eingesetzt. Die Vielzahl aller Zeitarbeitnehmer hat also eine Berufsausbildung genossen, die eine Qualifizierung erfordert. Zeitarbeitsfirmen suchen deshalb zunehmend qualifiziertes Personal und besonders ausgebildete Facharbeiter. Es lässt sich ein deutlicher Trend in der Zeitarbeit feststellen, der in Richtung dieser qualifizierten Berufsfelder zielt.
S
Stamm-Mitarbeiter
In einem Kundenbetrieb fest angestellte Mitarbeiter sind Stamm-Mitarbeiter. An den für diese Mitarbeiter geltenden Bedingungen und Aufgabengebieten orientieren sich die Bedingungen des equal payment bzw. equal treatment.
Streik
Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist festgelegt, dass ein Zeitarbeitnehmer nicht in einem ordnungsgemäß bestreikten Unternehmen eingesetzt werden darf, solange es nicht sein Wille ist. Es steht dem Mitarbeiter jedoch frei, sich zu einem solchen Einsatz bereit zu erklären. Der zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund abgeschlossene Manteltarifvertrag sieht darüber hinausgehend ein Verbot für die dieses Tarifwerk anwendenden Unternehmen vor, ihre Mitarbeiter an ein ordnungsgemäß bestreiktes Unternehmen zu überlassen.
Synchronisationsverbot
Eine weitere gesetzliche Einschränkung zum Schutze der Arbeitnehmer war das so genannte Synchronisationsverbot. Dieses Verbot untersagte, Arbeitsverträge für Zeitarbeitnehmer zeitlich mit der Dauer des bevorstehenden Einsatzes zu synchronisieren. Andere Länder sind von diesem Verbot nicht betroffen, so ist es in Frankreich sogar Pflicht die Arbeitsverträge mit der Einsatzdauer abzugleichen. Hier würde man von einem Synchronisationsgebot sprechen. Durch die bestehenden Hartz-Gesetze wurde das Synchronisationsverbot in Deutschland aufgehoben. Es gilt nunmehr, wie für alle anderen Arbeitnehmer auch, das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
T
Tariföffnungsklausel
Grundsätzlich gilt für Zeitarbeitnehmer in Deutschland equal payment. Abgewichen werden kann von dieser Regelung nur, wenn ein eigens für die Zeitarbeit abgeschlossener Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Diese Möglichkeit wird als Tariföffnungsklausel bezeichnet.
Tarifvertrag
Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes wurde ein umfangreiches Tarifwerk ausgehandelt, das die Arbeitsbedingungen für die Zeitarbeitnehmer regelt, die von iGZ-Mitglieds-unternehmen beschäftigt werden. Gleiches gilt für Zeitarbeitsunternehmen, die sich an den iGZ-DGB-Tarifvertrag anlehnen, das heißt ihn anwenden, ohne offiziell iGZ-Mitglied zu sein. Die Anwendung eines Tarifvertrages ist Voraussetzung zur Abwendung von equal pay. (siehe auch: Tariföffnungsklausel).
V
Verbundausbildung
Die Verbundausbildung stellt eine andere Art der betrieblichen Ausbildung von Berufsanfängern dar. Ein Zeitarbeitnehmer wird im Kundenbetrieb ausgebildet, bleibt jedoch Angestellter der Zeitarbeitsfirma und wird von dieser entlohnt. Eine Berechnung nach Stundensatz darf nach Stand der Rechtsprechung für diesen Auszubildenden nicht erhoben werden.
Verleiher
Zeitarbeitsunternehmen wurden zu Beginn der Zeitarbeitsverbreitung in Deutschland auch als Verleiher bezeichnet.
Verleihfreie Zeit
Zeiten in denen das Zeitarbeitsunternehmen keine neuen Einsätze für seinen Mitarbeiter vorweisen kann. Der Zeitarbeitnehmer bekommt in dieser Zeit sein Gehalt inklusive aller Sozialleistungen weiter ausbezahlt. Dieses Risiko tragen ganz allein die Unternehmen der Zeitarbeit.
Verrechnungssatz
Als Abrechnungsgrundlage für erbrachte Leistungen zwischen Entleiher und Verleiher gilt der vorher vereinbarte Verrechnungssatz. Dieser Verrechnungssatz ist vom Entleiher für jede vom Zeitarbeitnehmer geleistete Arbeitsstunde des Einsatzes an das Zeitarbeitsunternehmen (Entleiher) zu zahlen.
W
Weisungsrecht
Dem entleihende Kundenbetrieb obliegt das Weisungsrecht (anders: Direktionsrecht) für den überlassenen Zeitarbeitnehmer. Im Wesentlichen umfasst dieses Weisungsrecht die Art und den Umfang des Arbeitsauftrages sowie den Ort und die Zeit der Erbringung. Weiterhin dem Zeitarbeitsunternehmen zugeordnet bleiben die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen.
Weiterbeschäftigungsrisiko
Als Weiterbeschäftigungsrisiko bezeichnet man das Risiko, nach einem erfolgten Einsatz keine Anschlussbeschäftigung zu erhalten. Der Zeitarbeitnehmer verdient zwar weiterhin sein Geld, das Zeitarbeitsunternehmen erwirtschaftet jedoch mit ihm in dieser verleihfreien Zeit keine Umsätze.
Z
Zeitarbeit
Zeitarbeit gilt als eine flexible Dienstleistung für alle Branchen und Unternehmen. Als Zeitarbeitnehmer ist man meistens fest und in jedem Fall sozialversicherungspflichtig bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Von dieser Anstellung aus wird der Zeitarbeitnehmer, gemäß seiner Ausbildung in verschiedenste Tätigkeiten, bei wechselnden Kundenbetrieben überlassen.
Zeitarbeitnehmer
Als Zeitarbeitnehmer gelten alle Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens, die an Kundenbetriebe vermittelt und dorthin überlassen werden um Tätigkeiten zu verrichten. Oft werden Zeitarbeitnehmer auch als externes Personal bezeichnet.
Zeitarbeitsunternehmen
Zeitarbeitsunternehmen sind Firmen und Betriebe, die als Hauptgeschäftsfeld in der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig sind. Ihr externes Personal wird an Kundenbetriebe überlassen und verrichtet dort seine Arbeit.